Moin.
Den Gefährdungskatalog BG RCI nutze ich schon seit Jahren in gewisser Weise als Fahrplan.
Lege mal den Grundsatz "Der Fisch stinkt vom Kopf an" an. Ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht ordentlich "gelenkt", "organisiert", "dokumentiert" ist eigentlich alles was hintenraus kommt Murks (Soryy.... ich bin da sehr plakativ). Meine GB ist wenn ich das so übersehe im ersten Kapitel recht "dick".
Wenn du die ganzen Felder mal anschaust.....
1.01 Arbeitsplatzbezogene Unterweisung
1.02 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung
1.03 Koordinieren von Arbeiten
1.04 Gefährliche Arbeiten
1.05 Benutzen persönlicher Schutzausrüstung
1.06 ErsteHilfe Systeme
1.07 Alarm und Rettungsmaßnahmen
1.08 Hygiene
1.09 Arbeitsschutzorganisation
1.10 Allgemeine Kommunikation
1.11 Prüfpflichten von Arbeitsmitteln
1.12 Beschäftigungsbeschränkungen
da kannst du schon SEHR viel reinpacken.
Jetzt heißt es die Gefahrenquellen identifizieren.
Keine Unterweisung = Kein Wissen und Kennen der Gefahren = Unfallwahrscheinlichkeit und SChadensschwere hoch
Keine BA = Kein Wissen und Kennen und die Möglichkeit der Informationsgewinnung = Unfallwahrscheinlichkeit und SChadensschwere hoch
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Keine Ersten Hilfe Systeme eingeführt und festgelegt = Im Falle eines Unfalls keine Erstmaßnahmen = Hohes Gefährdungspotential dass jemand stirbt
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Keine Prüfung der Arbeitsmittel (durch die Befähigte Person) = Unsichere Arbeitsmittel; kein Stand der Technik; kein Überprüfen der Schutzeinirchtung etc. = Hohe Mechanische Gefährdungen wahrscheinlich....
u.
s.
w.
Frage dich immer:
Was könnte passieren wenn der Punkt auf der Liste fehlt.
Bei mir sieht das dann so aus:
1.1 Unterweisung
Beschäftigte kennen ihr Tätigkeitsfeld, die einhergehenden Sicherheits und Gesundheitsschutzmaßnahmen, Alarm und Rettungspläne Verhalten bei Störungen, Unfällen oder die Grenzen ihrer Befugnisse nicht.
Beschäftigte von Fremdunternehmen die im Bereich arbeiten werden geschädigt oder schädigen eigene Beschäftigte oder Unternehmenseigene Güter weil sie sich der Gefährdung in der einzelnen Abteilung nicht bewusst sind
• Mechanische Schädigung
• Explosion
• vergiften
Besucher der Arbeitsbereiche werden beim Aufenthalt geschädigt oder
• Mechanische Schädigung
• Schädigung durch Brand
• Schädigung durch Gefahrstoffe
(Besucher z. B. Lieferanten, Bewerber, Vertreter der Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsichtsämter)
Durch unsachgemäßen Umgang/keine Kenntnisse im Umgang mit dem FFZ gefährden Beschäftigte sich selbst, und ihr Arbeitsumfeld in erheblichem Maße
• Körperliche Schädigung
Beschäftigte erleiden durch das falsche, unsichere Betreiben von Lastaufnahmemittel Schädigungen
Mechanische Gefährdungen: Quetschen, Scheren, Absturz
Folgen: schwerste Schädigung des Körpers
1.4
Verunfallt, verunglückt oder ein Beschäftigter an einem Einzelarbeitsplatz besteht ein sehr hohe Gefährdung für Leib und Leben des Beschäftigten
u.
s.
w.
Wenn du weitere Fragen hast, schreib mir ne PN (Keine Mail!)